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   VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06   

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VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06 (https://dejure.org/2007,36197)
VG Kassel, Entscheidung vom 19.04.2007 - 3 E 905/06 (https://dejure.org/2007,36197)
VG Kassel, Entscheidung vom 19. April 2007 - 3 E 905/06 (https://dejure.org/2007,36197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Deshalb spricht einiges dafür, dass für Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG die gleichen Grundsätze gelten, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048) und diesem folgend des Hess. Staatsgerichtshofes (Urteil vom 13.02.2002 - P. St. 1633 -, ESVGH 53, 1 = NVwZ 2002, 468) zu Art. 78 Abs. 2 HV entwickelt worden sind.

    Für den Wahlanfechtungsgrund der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" bleiben nach dieser Rechtsprechung nur noch Wahlfehler, die sich auf den formaltechnischen Ablauf der Wahl beschränken, also die Verletzung von Wahlvorschriften, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.02.2001, a. a. O.).

    Wenn es sich bei den von dem Kläger gerügten Vorkommnissen nicht einmal um beachtliche Unregelmäßigkeiten im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG a. F. handelt, scheiden Wahlanfechtungsgründe im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 08.02.2001, a. a. O.) zu Art. 78 Abs. 2 HV entwickelten, möglicherweise auf § 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG n. F. übertragbaren Grundsätze erst recht aus.

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Wenn man die sittenwidrige Handlung als Unterfall der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" ansähe und diesen Begriff in Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs auslegte (zuletzt Urteil vom 22.09.2005 - 8 UE 609/05 -, ESVGH 56, 79 = NVwZ 2006, 610), würde bereits ein relativ geringfügiger Verstoß gemeindlicher Organe und ihrer Mitglieder insbesondere gegen die ihnen obliegende Neutralitätspflicht genügen, um eine Wahl ungültig werden zu lassen.

    Setzt sich eine amtliche Presseerklärung mit auf die dienstliche Tätigkeit des Bürgermeisters bezogenen Angriffen auseinander, muss sie sich allerdings auf die Richtigstellung wirklicher oder vermeintlicher Unrichtigkeiten beschränken, und darf nicht in einer für Wahlkämpfe typischen Art polemisch und plakativ auf das wirkliche oder vermeintliche Fehlverhalten des politischen Gegners eingehen (zum Vorstehenden Hess. VGH, Urteil vom 22.09.2005, a. a. O.).

    Nur - offene oder versteckte - Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers sind als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organs unzulässig (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220, Beschluss vom 30.03.1992 - 7 V 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Hess. VGH, Urteil vom 22.09.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Nur - offene oder versteckte - Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers sind als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organs unzulässig (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220, Beschluss vom 30.03.1992 - 7 V 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Hess. VGH, Urteil vom 22.09.2005, a. a. O.).
  • StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633

    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im

    Auszug aus VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Deshalb spricht einiges dafür, dass für Art. 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG die gleichen Grundsätze gelten, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 = NJW 2001, 1048) und diesem folgend des Hess. Staatsgerichtshofes (Urteil vom 13.02.2002 - P. St. 1633 -, ESVGH 53, 1 = NVwZ 2002, 468) zu Art. 78 Abs. 2 HV entwickelt worden sind.
  • VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07

    Kommunalwahlrecht: unzulässige Wahlbeeinflussung durch Herausgabe einer

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19. April 2007 - 3 E 905/06 - wird abgelehnt.

    Der am 11. Juni 2006 rechtzeitig gestellte und am 11. Juli 2007 rechtzeitig begründete Berufungszulassungsantrag des Klägers gegen das seinen Bevollmächtigten am 11. Mai 2007 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19. April 2007 - 3 E 905/06 - hat keinen Erfolg, weil sich die geltend gemachten Zulassungsgründe des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung, der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus der am 11. Juli 2007 eingegangenen Antragsbegründung und den ergänzenden Ausführungen vom 10. September 2007 nicht ergeben.

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